Verhütungsmittel auf Rezept: beginnen oder weiter anwenden
Hormonelle Verhütung zur regelmäßigen Anwendung ist in Österreich rezeptpflichtig und wird von der Sozialversicherung grundsätzlich nicht erstattet, läuft also über ein Privatrezept. Wir beurteilen Anfragen zum Beginn einer hormonellen Verhütung ebenso wie zur Fortführung eines Präparats, das Sie bereits anwenden; die Entscheidung trifft der Arzt. Diese Seite erklärt, welche Methoden diesen Weg überhaupt zulassen, welche Angaben die ärztliche Beurteilung braucht, wann der Arzt ablehnt und was das Honorar abdeckt.
- Für die Pille, den Verhütungsring oder das Verhütungspflaster
- Gewohntes Präparat weiter nehmen oder neu beginnen
- Der Arzt prüft Risiken wie Thrombose, Migräne mit Aura und Rauchen
- Lehnt der Arzt aus medizinischen oder rechtlichen Gründen ab, erhalten Sie die Gebühr zurück
- Schnell und sicher bezahlen: eps, Karte, Klarna, Apple Pay oder Google Pay
Was wir übernehmen können und was nicht
Wir beurteilen zwei Situationen. Entweder möchten Sie mit einer hormonellen Verhütung beginnen, oder Sie wenden ein bestimmtes Präparat bereits an, vertragen es, und die Packung geht zur Neige. In beiden Fällen prüft ein Arzt Ihre Angaben und entscheidet, ob eine Verordnung vertretbar ist. Am einfachsten ist die Fortführung eines Präparats, das Sie bereits kennen und gut vertragen.
Beim Beginn schaut die ärztliche Beurteilung besonders genau hin: auf Ihre Vorgeschichte, auf Risikofaktoren wie Rauchen, Migräne mit Aura, Bluthochdruck oder eine frühere Thrombose und auf einen aktuellen Blutdruckwert, den der Arzt bei Bedarf anfordert. Auch ein Wechsel auf ein anderes Präparat oder eine andere Methode ist möglich, wenn der Arzt ihn nach Ihren Angaben für sicher hält; fachlich ist ein Wechsel eine neue Auswahl und wird entsprechend sorgfältig beurteilt.
Nicht übernehmen können wir, was eine Untersuchung oder einen Eingriff voraussetzt: eine gynäkologische Untersuchung, das Einsetzen einer Spirale oder eines Implantats, die Dreimonatsspritze und die Abklärung neuer Beschwerden oder unklarer Blutungen. Wer eine ausführliche Beratung zum Vergleich aller Methoden sucht, ist in einer gynäkologischen Ordination oder bei einer Ärztin beziehungsweise einem Arzt für Allgemeinmedizin besser aufgehoben.
Welche Verhütungsmittel über diesen Weg laufen
Möglich ist der Weg bei Präparaten, die Sie selbst anwenden: die Kombinationspille mit Östrogen und Gestagen, das Gestagenmonopräparat, das umgangssprachlich Minipille heißt, das Verhütungspflaster und der Vaginalring. Bei allen vieren erhalten Sie in der Apotheke eine Packung und wenden sie nach der Gebrauchsinformation selbst an.
Nicht möglich ist der Weg bei Methoden, die eine ärztliche Handlung voraussetzen. Die Hormonspirale und die Kupferspirale müssen eingesetzt werden, das Hormonstäbchen wird unter die Haut implantiert, die Dreimonatsspritze wird injiziert. Ein Dokument allein bringt Sie hier nicht weiter, weil der eigentliche Vorgang in einer Ordination stattfindet, die das Material ohnehin mitbestellt und die Lage anschließend kontrolliert.
Die Notfallverhütung braucht bei uns nichts: In Österreich ist die Pille danach rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Sie wird so bald wie möglich eingenommen, Präparate mit Levonorgestrel spätestens 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr oder dem Versagen der Verhütung, laut Fachinformation am besten in den ersten 12 Stunden, Präparate mit Ulipristalacetat spätestens 120 Stunden, also fünf Tage, danach. Weil es auf die Zeit ankommt, gehen Sie direkt in die nächste Apotheke, statt eine Beurteilung abzuwarten. Kommt es in den ersten drei Stunden nach der Einnahme zu Erbrechen, wird eine weitere Tablette eingenommen. Kondome und andere Methoden ohne Rezeptpflicht bekommen Sie ebenfalls ohne uns.
Warum Verhütung in Österreich selbst bezahlt wird
Hormonelle Empfängnisverhütung gehört in Österreich zu den Arzneimitteln, die von der Sozialversicherung grundsätzlich nicht erstattet werden. Das ist unabhängig davon, wer die Verordnung ausstellt: Auch eine Kassenordination stellt dafür in aller Regel ein Privatrezept aus. Die e-card spielt deshalb keine Rolle, weil kein Abrechnungsvorgang mit der ÖGK oder einem anderen Träger stattfindet.
Praktisch heißt das: In der Apotheke zahlen Sie den vollen Packungspreis. Wie hoch er ausfällt, hängt vom Wirkstoff, vom konkreten Präparat und von der Packungsgröße ab; Dreimonatspackungen sind üblich und pro Monat gerechnet oft günstiger als Einmonatspackungen. Die Apotheke nennt Ihnen den Betrag vor der Abgabe, und wirkstoffgleiche Präparate unterscheiden sich im Preis teils deutlich. Fragen Sie ruhig danach.
Davon getrennt zu sehen ist unser Honorar. Es bezahlt die ärztliche Beurteilung Ihrer Angaben und hat mit dem Preis des Arzneimittels nichts zu tun. Auf einem Privatrezept zahlen Sie in der Apotheke den vollen Privatverkaufspreis; eine Kostenerstattung durch Ihren Träger ist die Ausnahme und richtet sich nach dessen Regeln, oft mit vorheriger Bewilligung. Klären Sie das gegebenenfalls vor der Anschaffung direkt dort.
Welche Angaben die ärztliche Beurteilung braucht
Der Fragebogen fragt zuerst das gewünschte Präparat ab, und wenn Sie es bereits anwenden, ganz genau: Name samt Stärke, so wie er auf der Packung steht. Bei Verhütungsmitteln ähneln sich Handelsnamen stark, und dieselbe Wirkstoffkombination gibt es in mehreren Dosierungen. Bei einer laufenden Anwendung kommen die Dauer der Anwendung und die Frage dazu, ob Sie das Präparat gut vertragen.
Zur Person brauchen wir Alter, Größe und Gewicht, die Angabe, ob Sie rauchen, und einen möglichst aktuellen Blutdruckwert. Wir messen selbst nichts: Ein Wert aus einer Ordination, aus der Apotheke oder von einem geeigneten Gerät zu Hause ist deshalb hilfreich. Weiter fragen wir nach Vorerkrankungen, insbesondere nach früheren Thrombosen oder Embolien, nach Migräne und ob diese mit Aura auftritt, nach Bluthochdruck, Lebererkrankungen, Diabetes, einer Brustkrebserkrankung in der Vorgeschichte sowie nach Thrombosen in der engen Familie.
Zuletzt zählen Sie bitte alle weiteren Arzneimittel auf, auch rezeptfreie und pflanzliche. Unvollständige Angaben führen nicht zu einem schnelleren Dokument, sondern zu einer Rückfrage oder zu einer Ablehnung.
Wann der Arzt eine Anfrage ablehnt
Bleiben nachgeforderte Unterlagen trotz Erinnerung und gegebenenfalls verlängerter Frist aus, lässt sich die Beurteilung nicht abschließen; dann schließen wir die Anfrage und erstatten das Honorar vollständig. Abgelehnt wird dagegen, wenn die Angaben widersprüchlich oder erkennbar veraltet sind oder wenn ein Beginn oder ein Wechsel nach Ihren Angaben eine Untersuchung vor Ort erfordert.
Medizinisch abgelehnt wird, wenn Ihre Angaben gegen die Verordnung sprechen. Bei östrogenhaltigen Präparaten ist das Thromboserisiko der zentrale Punkt. Laut Fachinformation kombinierter Präparate dürfen sie unter anderem nicht angewendet werden bei einer bestehenden oder früheren venösen Thrombose oder Lungenembolie, bei einer erblichen Neigung dazu, vor größeren Operationen mit längerer Ruhigstellung, bei Herzinfarkt, Schlaganfall oder deren Vorstufen, bei Migräne mit Aura, bei schwerem Bluthochdruck, bei Diabetes mit Gefäßschäden, bei schweren Lebererkrankungen und bei nicht abgeklärten Blutungen. Frauen über 35 Jahren, die weiterhin rauchen, wird dringend eine andere Verhütungsmethode empfohlen. Das Thromboserisiko ist im ersten Anwendungsjahr am höchsten und auch dann erhöht, wenn nach einer Pause von vier Wochen oder mehr wieder begonnen wird. Welche Kombination im Einzelfall dagegen spricht, entscheidet die ärztliche Beurteilung anhand der Fachinformation Ihres konkreten Präparats.
Nicht in einen Fragebogen gehören neue Beschwerden. Einseitige Schmerzen oder Schwellung in einer Wade, plötzliche Atemnot, Brustschmerz, eine plötzliche Seh- oder Sprachstörung sowie ungewohnt heftige Kopfschmerzen sind Warnzeichen: Setzen Sie das Präparat ab und suchen Sie sofort ärztliche Hilfe, im Notfall über die Rettung unter 144. Auch bei Verdacht auf eine Schwangerschaft oder bei unklaren Blutungen ist eine Untersuchung vor Ort der richtige Schritt.
Was im Alltag die Sicherheit beeinflusst
Maßgeblich ist immer die Gebrauchsinformation Ihres Präparats, denn die Regeln unterscheiden sich zwischen Kombinationspille und Gestagenmonopräparat erheblich. Das betrifft vor allem den Umgang mit einer vergessenen Einnahme: Wie viel Spielraum bleibt und ob zusätzlich verhütet werden muss, steht dort präparatspezifisch und lässt sich nicht verallgemeinern. Bewahren Sie die Gebrauchsinformation deshalb auf, statt sich auf Ratschläge aus dem Bekanntenkreis zu verlassen.
Erbrechen oder starker Durchfall kurz nach der Einnahme können die Aufnahme des Wirkstoffs verringern. Auch Arzneimittel, die bestimmte Enzyme in der Leber anregen, können die empfängnisverhütende Wirkung abschwächen; dazu zählen unter anderem einzelne Antiepileptika, das Antibiotikum Rifampicin und das pflanzliche Johanniskraut, das ohne Rezept erhältlich ist. Genau deshalb fragen wir nach allen Präparaten, auch nach denen aus dem Regal. Wer in den letzten vier Wochen ein solches Arzneimittel eingenommen hat und eine Notfallverhütung braucht, sagt das in der Apotheke: Die Fachinformation eines Levonorgestrel-Präparats empfiehlt dann eine Kupferspirale oder, wenn diese nicht infrage kommt oder nicht gewünscht ist, eine doppelte Dosis.
Wenden Sie gleichzeitig eine Abnehmspritze an, nennen Sie das im Fragebogen. Starkes Erbrechen oder Durchfall, wie sie zu Beginn einer solchen Behandlung vorkommen, können die Aufnahme der Pille ebenso beeinträchtigen, und die Fachinformationen von Wegovy und Mounjaro empfehlen Frauen im gebärfähigen Alter, während der Behandlung zu verhüten. Mehr dazu auf der Seite Abnehmspritze in Österreich.
Und ein Punkt, der oft untergeht: Hormonelle Verhütung schützt nicht vor sexuell übertragbaren Infektionen. Dafür braucht es zusätzlich ein Kondom. Bei Unsicherheiten im Alltag ist die Apotheke eine schnelle und kostenlose Anlaufstelle.
Ablauf und Honorar
Der Ablauf ist asynchron. Sie öffnen den Fragebogen zur Empfängnisverhütung, füllen den medizinischen Fragebogen aus und bezahlen das Honorar online. Eine Telekonsultation gibt es nicht: kein Video, kein Telefonat, kein Live-Chat; Sie brauchen keinen Termin, und der Fragebogen ist jederzeit erreichbar. Der Arzt liest Ihre Angaben, kann über die Plattform Unterlagen nachfordern und kann die Anfrage ablehnen. Ein Anspruch auf eine Verordnung besteht nicht.
Fällt die Beurteilung positiv aus, erhalten Sie ein Privatrezept als PDF an Ihre E-Mail-Adresse. Sie drucken es aus und legen es in einer Apotheke vor, am besten innerhalb eines Monats, weil ein Rezept seine Gültigkeit verliert, wenn die erste Abgabe nicht spätestens einen Monat nach dem Ausstellungsdatum erfolgt. Einen PIN-Code gibt es dabei nicht. Medikamente schicken wir nicht, denn rezeptpflichtige Arzneimittel dürfen nach Paragraf 59 Absatz 8 Arzneimittelgesetz nicht nach Österreich versendet werden.
Das Honorar beträgt 24,90 €; eine vorrangige Bearbeitung ist optional für zusätzlich 9,90 € möglich. Sie ordnet Ihre Anfrage in der Reihenfolge vor, eine Zusage über die Dauer bis zur Fertigstellung ist damit nicht verbunden, weil die Dauer davon abhängt, ob Rückfragen nötig werden.
Was das Honorar abdeckt und was in der Apotheke zählt
Bezahlt wird die ärztliche Beurteilung, nicht ein bestimmtes Dokument. Bei einer Ablehnung aus medizinischen oder rechtlichen Gründen bekommen Sie das Honorar zurück. Fordert der Arzt Unterlagen an, bleiben Ihnen dafür mindestens 7 Tage; wir erinnern Sie daran und verlängern die Frist, wenn Sie das möchten. Kommt die Prüfung trotzdem nicht zum Abschluss, beenden wir die Anfrage und zahlen das Honorar in voller Höhe zurück.
In Österreich wird es wie ein Privatrezept behandelt. Es trägt keine qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS.
Die Abgabe liegt im Ermessen der Apotheke, die jedes Rezept selbst prüft. Hilfreich ist ein Ausdruck statt eines Fotos am Handy.
Autor, fachliche Prüfung und Quellen
Fachlich geprüft von lek. Damian Wojno, Approbation Nr. 3211301, für MEDINOW Sp. z o.o.
Wir sind weder eine österreichische Ordination noch eine Apotheke. Wir erstellen ein ärztliches Rezept als PDF; über die Abgabe entscheidet in Österreich die Apotheke. Dieser Text ersetzt keine persönliche Untersuchung und keine individuelle Beratung, und er nennt keine Dosierungen Ihres Verhütungsmittels: Verbindlich ist die Gebrauchsinformation Ihres Präparats.
Bei akuten oder unklaren Beschwerden wenden Sie sich an eine Ordination, an die Gesundheitsberatung 1450 oder in einem Notfall an die Rettung unter 144. Die unten genannten Quellen sind die Fachinformationen, Rechtsgrundlagen und amtlichen Informationsangebote, auf die sich dieser Text stützt.
Bekomme ich hier ein Rezept, wenn ich noch nie hormonell verhütet habe?
Ja, das ist möglich. Der Arzt beurteilt anhand Ihrer Angaben, ob eine hormonelle Verhütung für Sie infrage kommt: Vorgeschichte, Rauchen, Migräne mit Aura, Bluthochdruck, frühere Thrombosen und ein möglichst aktueller Blutdruckwert, den der Arzt auch anfordern kann. Braucht es für die Entscheidung eine Untersuchung oder eine ausführliche Beratung zu den Methoden, empfiehlt er eine gynäkologische Ordination oder die Allgemeinmedizin; eine Ablehnung ist möglich. Am einfachsten ist die Fortführung eines Präparats, das Sie bereits kennen und gut vertragen.
Kann ich mir hier ein anderes Präparat verordnen lassen?
Ja, wenn der Arzt den Wechsel nach Ihren Angaben für sicher hält. Ein Wechsel des Präparats oder der Methode ist fachlich eine neue Auswahl und wird wie ein Beginn beurteilt, also mit Blick auf Ihre Vorgeschichte und die Risikofaktoren. Vertragen Sie das bisherige Präparat schlecht, schildern Sie die Nebenwirkungen genau; braucht es eine Beurteilung vor Ort, die Nebenwirkungen einordnet und Alternativen mit Ihnen bespricht, empfiehlt der Arzt eine Ordination.
Zahlt die Sozialversicherung die Pille?
Hormonelle Empfängnisverhütung gehört in Österreich zu den Arzneimitteln, die grundsätzlich nicht erstattet werden; sie läuft deshalb über ein Privatrezept, unabhängig davon, wer es ausstellt. In der Apotheke zahlen Sie den vollen Privatverkaufspreis, der von Präparat und Packungsgröße abhängt. Ob in Ihrem Fall eine Kostenbeteiligung möglich ist, klären Sie direkt mit Ihrem Träger.
Bekomme ich eine Verordnung für Spirale, Implantat oder Dreimonatsspritze?
Nein. Diese Methoden setzen eine ärztliche Handlung voraus: Einsetzen, Implantieren oder Injizieren. Ein Dokument allein hilft Ihnen dabei nicht weiter, weil der eigentliche Vorgang und die spätere Kontrolle in einer Ordination stattfinden. Wir kommen nur für Präparate infrage, die Sie selbst anwenden: Pille, Gestagenmonopräparat, Pflaster und Vaginalring.
Ich rauche oder habe Migräne. Ist das ein Ausschlussgrund?
Nicht automatisch, aber es wird geprüft. Rauchen, höheres Lebensalter, Übergewicht, Bluthochdruck, eine frühere Thrombose und Migräne mit Aura sind die bekanntesten Risikofaktoren bei östrogenhaltigen Präparaten; bei Migräne mit Aura dürfen sie laut Fachinformation nicht angewendet werden, und Frauen über 35 Jahren, die weiterhin rauchen, wird eine andere Methode dringend empfohlen. Ob eine Verordnung vertretbar ist, entscheidet die ärztliche Beurteilung anhand der Fachinformation Ihres konkreten Präparats.
Brauche ich für die Pille danach eine Anfrage bei euch?
Nein. Die Pille danach ist in Österreich rezeptfrei in der Apotheke erhältlich, und weil es dabei auf die Zeit ankommt, gehen Sie am besten direkt dorthin, statt eine Beurteilung abzuwarten. Präparate mit Levonorgestrel werden spätestens 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen, Präparate mit Ulipristalacetat spätestens 120 Stunden danach, jeweils so früh wie möglich.
Wird die Gebühr rückerstattet, wenn ich kein Rezept bekomme?
Bei einer Ablehnung aus medizinischen oder rechtlichen Gründen bekommen Sie das Honorar zurück. Fordert der Arzt Unterlagen an, bleiben Ihnen dafür mindestens 7 Tage; wir erinnern Sie daran und verlängern die Frist, wenn Sie das möchten. Kommt die Prüfung trotzdem nicht zum Abschluss, beenden wir die Anfrage und zahlen das Honorar in voller Höhe zurück.
- Gesundheitsportal Österreich: Die Pille, Verordnung und Kosten
- Gesundheitsportal Österreich: Pille danach, rezeptfrei in der Apotheke, Fristen
- Fachinformation Melleva 150 Mikrogramm / 30 Mikrogramm Filmtabletten (BASG, Abschnitte 4.3, 4.4 und 4.5)
- Fachinformation Vikela 1,5 mg Tablette, Levonorgestrel (BASG, Abschnitte 4.1 und 4.2)
- ellaOne (Ulipristalacetat): Produktinformation der EMA, deutsch (Abschnitte 4.1 und 4.2)